Nutzungsänderung

11Februar

Nutzungsänderung

Nutzungsänderung

Laut aktuellen Presseberichten ist es Ziel der Städte-und Gemeinden die Sicherung des Vorhandenen und die Steuerung des Künftigen unter dem Aspekt einer gesunden städtebaulichen und touristischen Entwicklung. Ferienwohnen, Dauerwohnen und Zweitwohnen sollen zukünftig von den Gemeinden steuernd über einen gesunden Mix des Nebeneinanders von Dauer- und Ferienwohnungen geregelt werden. Wird eine zur Dauerwohnzwecken genehmigte Wohnung an ständig wechselnde Gäste vermietet, stellt dieses eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Mehrere Gemeinden sind aktuell dabei ihre Bebauungspläne dahingehend zu ändern um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Eine Nutzungsänderung muss den geltenden Anforderungen des öffentlichen Baurechts entsprechen. Solche Anforderungen ergeben sich regelmäßig aus den Vorgaben des Bauplanungsrechts (z.B. textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans) und den Vorgaben des Bauordnungsrechts.

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(BGH, Urteil v. 15.1.2010, V ZR 72/09)

 

Aktuelle Presseberichte:

Stelllungnahme der Bundesregierung

BGH: Darf Wohnung vermietet werden?

Nachbarn müssen Vermietung an Feriengäste dulden

BundesBauBlatt

Baurechtsnovelle

SPIEGEL

Bundesgerichtshof Urteil

Tagesschau

Ferienwohnung und WEG

Presse zur Fewo

Wohnungsnot auf Norderney

BGH, Urteil v. 15.1.2010, V ZR 72/09)
(BGH, Urteil v. 15.1.2010, V ZR 72/09)

 

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